Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Wichtige Infos zu barrierefreien Websites für Ihr Unternehmen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird ab dem 28. Juni 2025 die Spielregeln ändern – für Verbraucher, Unternehmen und die Gesellschaft insgesamt. Es geht darum, dass alle Menschen – ja, wirklich alle – Zugang zu Produkten und Dienstleistungen haben, ohne Hürden und Hindernisse. Klingt gut, oder?

Doch bevor Sie anfangen zu jubeln oder die Hände über dem Kopf zusammenzuschlagen, lassen Sie uns einen Blick auf die Details werfen.

Denn wie bei allem: Es gibt Chancen, aber auch Herausforderungen.

Einführung in das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Hintergrund und Ziele des Gesetzes

Stellen Sie sich vor, Sie wollen in einem Café bezahlen, aber das Kartenlesegerät ist für Sie unbedienbar. Oder Sie möchten online eine Zugfahrt buchen, aber die Webseite ist so gestaltet, dass Sie als sehbehinderter Mensch kaum zurechtkommen.

Das BFSG will genau solche Probleme lösen. Es setzt europaweite Standards für Barrierefreiheit und sorgt dafür, dass Unternehmen Produkte und Dienstleistungen anbieten, die für alle zugänglich sind.

Warum? Weil Barrierefreiheit nicht nur ein „Nice-to-have“ ist, sondern ein Grundrecht.

Warum Barrierefreiheit im Alltag wichtig ist

Menschen mit Behinderungen, Senioren, aber auch Eltern mit Kinderwagen oder Menschen mit temporären Einschränkungen – sie alle profitieren davon. Und ja, Unternehmen übrigens auch, denn barrierefreie Angebote erreichen mehr Kunden.

Ab wann tritt das BFSG in Kraft?

Keine Panik – noch bleibt Zeit. Das BFSG wird ab 28. Juni 2025 verbindlich. Bis dahin heißt es für Unternehmen: Ärmel hochkrempeln und anpacken.

Anforderungen des BFSG für Unternehmen

Branchen und Sektoren

Das Gesetz betrifft eine Vielzahl von Bereichen: E-Commerce, Bankdienstleistungen, öffentliche Verkehrsmittel, IT-Produkte – die Liste ist lang. Wenn Sie in einer der folgenden Branchen tätig sind, sollten Sie jetzt genau hinsehen:

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Branchen Übersicht

Informationstechnologie und Kommunikation

  • Hersteller von Hardware (z. B. Computer, Smartphones, Tablets, Geldautomaten, Fahrkartenautomaten).
  • Software-Entwickler (einschließlich Betriebssysteme und Anwendungssoftware).
  • Anbieter von Webseiten und mobilen Apps.
  • Anbieter von elektronischen Kommunikationsdiensten (z. B. Telefonie, Messaging-Dienste, Videotelefonie).

Einzelhandel

  • Betreiber von Selbstbedienungsautomaten (z. B. Zahlungsterminals, Ticketautomaten).
  • E-Commerce (Online-Shops und Plattformen).

Finanzdienstleistungen

  • Banken und Sparkassen (z. B. barrierefreie Geldautomaten und Online-Banking-Plattformen).

Verkehr

  • Anbieter öffentlicher Verkehrsmittel (z. B. Bahn, Bus, Fluggesellschaften, Schiffsverkehr).
  • Betreiber von Buchungsportalen und Ticketverkaufssystemen (online und offline).
  • Fahrkartenautomaten und Zugangsbarrieren an Bahnhöfen und Haltestellen.

Audiovisuelle Medien

  • Hersteller von Geräten für den Medienkonsum (z. B. Fernseher mit zugänglichen Menüführungen).

Gesundheitswesen

  • Anbieter von Dienstleistungen, die auf Selbstbedienung basieren (z. B. Terminals zur Patientenregistrierung).
  • Digitale Gesundheitsanwendungen (Apps, Webseiten von Krankenhäusern).

Tourismus

  • Hotels und andere Unterkünfte (z. B. barrierefreie Buchungssysteme).
  • Reiseveranstalter und -agenturen.

Bildung

  • Anbieter von Online-Lernplattformen und digitalen Bildungsinhalten.

Öffentliche und private Dienstleistungen

  • Postdienste und Logistikunternehmen (z. B. Selbstbedienungsgeräte zur Paketabholung).
  • Anbieter von elektronischen Büchern und digitalen Publikationen.

Energieversorger

  • Betreiber von Plattformen und Apps für Energieverbrauchsmanagement (z. B. Strom- oder Gasabrechnungen).

     

    Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen

    Webseiten müssen barrierefrei gestaltet sein. Bankautomaten und Fahrkartenautomaten müssen für Rollstuhlfahrer zugänglich sein. Auch Apps, E-Books und andere digitale Produkte unterliegen strengen Anforderungen. Es reicht nicht, „irgendwie zugänglich“ zu sein – das BFSG definiert klare Standards.

    Das BFSG gilt für nachfolgende Produkte, sofern diese nach dem 28.06.2025 für die Endkunden zugänglich gemacht werden:
     

    • Verbraucherhardwaresysteme (z.B. Laptops, Tablets, Computer)
    • Selbstbedienungsterminals (z.B. Geldautomaten, Check-In Automaten, Fahrkartenautomaten)
    • Verbraucherendgeräte, die für Telekommunikationsdienste (z.B. Smartphones, Tablets) oder für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten (z.B. Smart-TV) verwendet werden
    • E-Book Lesegeräte
    • Softwareprodukte

    Das BFSG gilt für nachfolgende Dienstleistungen, sofern diese nach dem 28.06.2025 für die Endkunden zugänglich gemacht werden:

     

    • Websites, Apps, Onlineshops (Elektronischer Geschäftsverkehr)
    • Telekommunikationsdienste
    • Audiovisuelle Medien (z.B. Videos und Podcasts)
    • Bankdienstleistungen (z.B. Online Banking)
    • E-Book Lesegeräte
    • E-Books
    • Softwaredienstleistungen

    Welche Unternehmen gelten als Ausnahmen und sind nicht vom BFSG betroffen?

    Nicht alle Unternehmen müssen die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) umsetzen. Kleinstunternehmen, die weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von maximal zwei Millionen Euro haben, sind von den Regelungen ausgenommen.

    Der kleine Blumenladen um die Ecke mit fünf Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 300.000 Euro fällt somit nicht unter das BFSG. Auch die Ein-Mann-Schreinerei, die hauptsächlich für lokale Kunden arbeitet, kann durchatmen: Keine verpflichtenden Anforderungen.

    Aber Moment mal – was wäre, wenn der Blumenladen eine Website hat, die Bestellungen ermöglicht? Oder die Schreinerei ihre Dienstleistungen online anbietet? Sobald ein Unternehmen digital präsent ist und ein breites Publikum anspricht, könnte Barrierefreiheit zum echten Pluspunkt werden – auch wenn sie gesetzlich nicht verpflichtend ist.

    Freiwillige Barrierefreiheit = besseres Image + mehr Kunden.

    Die Ausnahmen gelten also vor allem für Betriebe, die klein und lokal agieren. Doch wenn Sie mit Ihrem Unternehmen wachsen wollen, ist Barrierefreiheit keine Belastung, sondern eine Investition in die Zukunft.

    Sonderregelungen gelten noch für Online-Karten und Kartendienste, welche nur für Navigationszwecke wesentliche Informationen barrierefrei bereitstellen müssen. Audiovisuelle Mediendienste wie Netflix oder Disney+ unterliegen statt des BFSG den Regelungen des Medienstaatsvertrags.

    Wenn Ihr Unternehmen im B2B Bereich tätig ist, gilt das neue Gesetz nicht direkt aber ggf. indirekt, wenn Sie z.B. Produkte oder Dienstleistungen herstellen, die der Geschäftskunde an Endkunden weiterverkauft.

    Welche Inhalte sind nicht vom BFSG betroffen?

    Inhalte, die vor dem Inkrafttreten des BFSG am 28.06.2025 veröffentlicht wurden und nicht aktiv vermarktet werden, sind von den Anforderungen ausgenommen.

    Sie sind Zahnarzt und haben auf Ihrer Praxis-Website ein PDF mit „10 Tipps für gesunde Zähne“ sowie ein Video über „Die richtige Zahnpflege bei Kindern“. Beide Inhalte haben Sie im Jahr 2023 hochgeladen, und sie laufen seitdem unverändert. Solange diese Materialien vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden und nicht aktiv überarbeitet oder als Marketingtool genutzt werden, sind sie nicht von den Anforderungen des BFSG betroffen.

    Aber: Möchten Sie die PDF-Anleitung nachträglich aktualisieren oder das Video neu bewerben, gelten die Regeln des Gesetzes. Dann müssen Sie zum Beispiel sicherstellen, dass das PDF von Screenreadern gelesen werden kann und das Video mit Untertiteln versehen ist.

    Ein Museumsarchiv mit eingescannten, handschriftlichen Manuskripten aus dem 19. Jahrhundert: Diese Dokumente barrierefrei zu machen, würde eine Mammutaufgabe darstellen, die nicht verhältnismäßig wäre. Solche Inhalte unterliegen ebenfalls nicht dem BFSG.

    Inhalte von Dritten, die weder finanziert, entwickelt noch kontrolliert werden, sind ebenso ausgenommen.

    Umsetzung der BFSG-Richtlinien

    Was muss umgesetzt werden?

    Barrierefreiheit ist kein optionales Feature, sondern ein Muss. Beispiele gefällig? Alternative Texte für Bilder auf Webseiten oder auch größere Touchscreens an Automaten. Auch die Möglichkeit, Inhalte per Screenreader vorlesen zu lassen, sollte gegeben sein.

    Im Folgenden haben wir Ihnen eine ausführliche Liste an Umsetzungsbeispielen erstellt:

    Beispielmaßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen

    Webseiten und Apps

    • Nutzen Sie die WCAG-Standards (Web Content Accessibility Guidelines), insbesondere die Level AA-Anforderungen.
    • Bieten Sie Alternativtexte für Bilder an.
    • Stellen Sie eine Tastatur-Navigation für alle Inhalte sicher.
    • Entwickeln Sie eine barrierefreie Farbgestaltung mit ausreichenden Kontrasten.
    • Stellen Sie Inhalte in leichter Sprache und gegebenenfalls in Gebärdensprache bereit.
    • Ermöglichen Sie Zoom-Funktionen ohne Verlust von Lesbarkeit oder Funktionalität.

    Weitere Maßnahmen

    Physische Geräte und Automaten

    • Integrieren Sie taktil erkennbare Bedienelemente (z. B. erhabene Symbole oder Braille-Beschriftungen).
    • Planen Sie ergonomische Designs, die für Menschen mit eingeschränkter Mobilität geeignet sind.
    • Implementieren Sie akustische Rückmeldungen für blinde oder sehbehinderte Nutzer.
    • Entwickeln Sie sprachgesteuerte Funktionen und Schnittstellen.
    • Stellen Sie barrierefreie Höhe und Positionierung sicher, damit Rollstuhlfahrer die Geräte nutzen können.

    Schulungen

    • Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter durch Workshops und Trainingsprogramme zu Barrierefreiheit.
    • Schulen Sie IT-Teams im Einsatz von barrierefreien Technologien und Designstandards.
    • Informieren Sie Kundenservice-Mitarbeiter über inklusive Kommunikation (z. B. Gesprächsführung mit Menschen mit Hör- oder Sprachbeeinträchtigungen).
    • Entwickeln Sie interne Checklisten für barrierefreie Produkt- und Dienstleistungsgestaltung.

    Digitale Inhalte und Medien

    • Bieten Sie Untertitel und Audiodeskriptionen für Videos an.
    • Entwickeln Sie eine barrierefreie Navigation für Streaming-Dienste und Medienplattformen.
    • Verwenden Sie strukturierte Dokumente (z. B. HTML mit ARIA-Rollen) für eine bessere Zugänglichkeit.
    • Stellen Sie eBooks in barrierefreien Formaten bereit, z. B. EPUB3.

    Verkehrsdienstleistungen

    • Entwickeln Sie barrierefreie Buchungssysteme für Fahrkarten und Dienstleistungen.
    • Integrieren Sie visuelle und akustische Anzeigen in Fahrzeugen und an Stationen.
    • Implementieren Sie Notfallmechanismen, die für alle zugänglich sind, z. B. taktile und visuelle Signale.

    Einzelhandel und E-Commerce

    • Gestalten Sie Kassenterminals und Bezahlautomaten mit Sprach- und Braille-Unterstützung.
    • Stellen Sie sicher, dass Ihre Online-Shops konform mit WCAG-Standards sind.
    • Implementieren Sie alternative Zahlungsmethoden, die für Menschen mit Behinderungen leicht zugänglich sind.

    Finanzdienstleistungen

    • Entwickeln Sie barrierefreie Online-Banking-Apps und Webseiten.
    • Bieten Sie taktile Geldautomaten und akustische Anleitungen an.
    • Schulen Sie Mitarbeiter in Filialen für den Umgang mit Kunden mit besonderen Bedürfnissen.

    Tourismus und Hotels

    • Bieten Sie barrierefreie Buchungsportale mit klarer Kennzeichnung der Zugänglichkeit von Unterkünften.
    • Sorgen Sie für barrierefreie Eingänge und Zimmer in Hotels.
    • Stellen Sie Informationsmaterialien in leichter Sprache oder in Braille bereit.

    Bildung

    • Gestalten Sie Online-Lernplattformen mit zugänglichen Navigationselementen.
    • Stellen Sie Lernmaterialien in verschiedenen Formaten bereit (Text, Audio, Video mit Untertiteln).
    • Entwickeln Sie Tools zur benutzerdefinierten Anpassung (z. B. Schriftgröße, Hintergrundfarben).

    Gesundheitswesen

    • Sorgen Sie für barrierefreie Terminals zur Patientenregistrierung.
    • Entwickeln Sie Apps und Portale für die Terminvergabe und Patienteninformationen nach den WCAG-Standards.
    • Stellen Sie Informationen in leicht verständlicher Sprache bereit.

    Kommunikation und IT

    • Testen Sie regelmäßig Softwareprodukte auf Barrierefreiheit.
    • Stellen Sie sicher, dass Sprachassistenten effektiv für Menschen mit Behinderungen arbeiten.
    • Bieten Sie alternative Kommunikationsmittel an, wie Text-Relay-Dienste für hörbehinderte Personen.

    Das BFSG mit WordPress umsetzen

    WordPress ist das meistgenutzte CMS weltweit. Wenn Ihr Unternehmen WordPress nutzt, haben Sie den großen Vorteil, auf Plugins und Themes zurückgreifen zu können, die bereits Barrierefrei gestaltet sind.

    Zum Beispiel: Mit Tools wie WP Accessibility oder dem „Accessibility Checker“ können Sie Ihre Seite auf gesetzliche Konformität prüfen.

    Aber nicht jedes schicke WordPress-Theme ist barrierefrei. Daher sollten Sie vor allem auf solche setzen, die klare Strukturen und ausreichende Kontraste mit sich bringen.

    Es reicht allerdings nicht, nur Plugins zu installieren. Sie müssen Ihre Inhalte schon selbst anpassen – von Alt-Tags bei Bildern über die richtige Überschriftenstruktur bis hin zu verständlichen Formulierungen.

     

    Vorteile für Verbraucher und Unternehmen

    Vorteile für Menschen mit Behinderungen

    Für Menschen mit Behinderungen ist das BFSG ein großer Schritt in Richtung Gleichberechtigung. Sie können Produkte und Dienstleistungen nutzen, ohne auf fremde Hilfe angewiesen zu sein.

    Wirtschaftliche und gesellschaftliche Chancen für Unternehmen

    Barrierefreiheit ist nicht nur ein gesetzlicher Zwang – es ist eine Geschäftschance. Mehr Barrierefreiheit bedeutet mehr Kunden. Unternehmen, die sich frühzeitig positionieren, können sich als Vorreiter etablieren.

    Sanktionen und Folgen bei Nicht-Einhaltung

    Mögliche Bußgelder und rechtliche Konsequenzen

    Unternehmen, die die Vorgaben nicht einhalten, riskieren empfindliche Geldstrafen. Es ist günstiger, rechtzeitig zu handeln, als später Strafen zu zahlen und Kunden zu verlieren.

    Unterstützung und Förderprogramme für die Umsetzung

    Zum Glück gibt es Unterstützung: Förderprogramme und Beratungsmöglichkeiten helfen dabei, die Umsetzungskosten zu stemmen.

    Wie ITaid Sie bei der Umsetzung des BFSG unterstützt

    Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bringt viele Anforderungen und technische Änderungen mit sich.

    ITaid unterstützt Sie zu einem fairen Preis bei der Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

    Beratung

    Wir analysieren Ihren Bedarf und erstellen einen individuellen Plan zur zielorientierten Umsetzung des BFSG.

    Umsetzung

    Wir kümmern uns, um die Umsetzung der Maßnahmen auf Ihrer Website und alle weiteren damit einhergehenden Arbeiten.

    Kontrolle

    Wir prüfen, ob alles den Standards entspricht, damit Sie und Ihr Unternehmen auf der sicheren Seite sind und bleiben.

    IT-Berater kontaktieren und BFSG konform werden

    Jetzt ist es nur noch ein Schritt zu Ihrem kostenlosen Erstgespräch mit Ihrem neuen IT-Experten.

    Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

    Christoph Scholz am Arbeitsplatz