Ende der OS-Plattform: Warum Sie Ihr Impressum (schon wieder) anpassen müssen

Seit Jahren gehört die OS-Plattform (Online-Streitbeteiligungsplattform) der EU für viele Website-Inhaber und Händler zu den eher unerfreulichen Themen, da diese selbstredend mit Abmahnungen von Verbrauchern einhergehen.

Jetzt steht jedoch eine Änderung an: Die OS-Plattform wird zum 20.07.2025 abgeschaltet. 2024 erforderte bereits die Umstellung vom Telemediengesetz (TMG) auf das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) Anpassungen bei rechtlichen Hinweisen wie dem Impressum.

Um Abmahnungen zu vermeiden, sollten Unternehmen, die Geschäfte mit Endverbrauchern machen, rechtzeitig handeln.

In diesem Artikel erklären wir Ihnen, was Sie jetzt tun müssen.

Die OS-Plattform: Ein kurzer Rück- und Überblick

Die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) wurde 2016 von der EU ins Leben gerufen. Ziel war es, Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Händlern außergerichtlich zu lösen. Allerdings wurde sie kaum genutzt. Von den wenigen eingereichten Beschwerden führte nur ein geringer Prozentsatz zu einer Lösung.

Darüber hinaus führte die Plattform immer wieder zu Problemen, so erschwerten zum Beispiel technische Mängel die Nutzung.

Die Abschaltung der OS-Plattform wird nun für den 20. Juli 2025 geplant.

Übergangsfristen und notwendige Schritte für Website-Inhaber

Damit Händler rechtlich auf der sicheren Seite bleiben, sind folgende Fristen zu beachten:

Bis zum 19. Juli 2025:

Der Hinweis auf die OS-Plattform bleibt verpflichtend. Dies betrifft insbesondere das Impressum, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und E-Mail-Signaturen.

Grund: Bis zu diesem Datum können Verbraucher die Plattform noch für bestehende Verfahren nutzen.

Ab dem 20. Juli 2025:

Entfernen Sie alle Hinweise auf die OS-Plattform von Ihrer Website, den AGB, der E-Mail-Signatur und anderen relevanten Stellen.

Falls Sie Unterlassungserklärungen unterzeichnet haben, prüfen Sie, ob deren Kündigung erforderlich ist, bevor Sie die Hinweise entfernen. Andernfalls könnten Vertragsstrafen drohen.

Alternative Streitbeilegungsverfahren bleiben Pflicht

Auch nach der Abschaltung der OS-Plattform bleibt die Pflicht bestehen, auf alternative Streitbeilegungsverfahren hinzuweisen. Allerdings sind die Anforderungen hierfür weniger strikt.

Rückblick auf 2024: Umstellung von TMG auf DDG: Was sich änderte

Mit dem Übergang vom Telemediengesetz (TMG) zum Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) vom 14.05.2024 bleiben die inhaltlichen Anforderungen an das Impressum unverändert.

Dennoch sind auch hier Anpassungen erforderlich:

  • Der bisherige Verweis „Impressum nach § 5 TMG“ muss auf „Impressum nach § 5 DDG“ aktualisiert werden.
  • Alternativ können Sie den Paragraphenverweis ganz weglassen, da dieser nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Ein Verzicht auf die Aktualisierung könnte jedoch zu Abmahnungen führen, wenn veraltete oder fehlerhafte Angaben verwendet werden.

Zusammenfassende Handlungsempfehlungen

Um sich rechtlich abzusichern, sollten Sie folgende Maßnahmen ergreifen:

 

  • Überprüfen Sie Ihre Website, AGB und E-Mail-Signaturen auf Hinweise zur OS-Plattform und entfernen Sie diese fristgerecht.
  • Passen Sie Ihr Impressum an, indem Sie den Verweis auf das DDG integrieren oder entfernen.
  • Behalten Sie alternative Streitbeilegungsverfahren im Blick, da diese weiterhin verpflichtend sind.

Fazit: Frühzeitiges Handeln zahlt sich aus

Die Abschaltung der OS-Plattform und die Umstellung auf das DDG erfordern Anpassungen. Wer rechtzeitig handelt, kann Abmahnungen vermeiden und bleibt rechtlich auf der sicheren Seite. Überprüfen Sie Ihre Inhalte und nehmen Sie die notwendigen Änderungen vor, um unnötigen Ärger zu vermeiden.

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Christoph Scholz am Arbeitsplatz